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Diese Empfehlungen basieren auf dem Beitrag von Peter Hafter, Aussagepsychologie im Zivilprozess aus Sicht des Anwaltes in: Revital Ludewig/Sonja Baumer/Daphna Tavor, Aussagepsychologie für die Rechtspraxis – „Zwischen Wahrheit und Lüge“ –DIKE Verlag Zürich/St. Gallen 2017

  1. Machen Sie sich rechtzeitig mit dem Beweisthema vertraut, dass Ihnen mit der gerichtlichen Ladung mitgeteilt wurde, damit Sie wissen, worum es geht.
  1. Verfügen Sie über Unterlagen (Schriftstücke, Notizen, Chatverläufe, Fotos etc.), die zum Thema passen, dann bringen Sie sie zur Verhandlung mit.
  1. Sagen Sie die Wahrheit.
  1. Wenn Ihnen ein Richter oder ein Anwalt eine Frage stellt, dann lassen Sie ihn ausreden. Unterbrechen Sie ihn nicht und antworten Sie erst, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Frage richtig verstanden haben.
  1. Wenn Ihnen eine Frage nicht klar ist, dann sagen Sie es.
  1. Wenn Sie nicht sicher sind, dass Sie sich an einen Vorfall richtig erinnern, dann sagen Sie es.
  1. Versuchen Sie nicht, die Wahrheit Ihrer Aussage zu belegen oder zu beweisen. Sagen Sie einfach das, was Sie wissen und an was Sie sich erinnern. Nicht schädlich sind Hinweise auf die mitgebrachten gedächtnisstützenden Unterlagen. Versuchen Sie trotzdem, das Beweisthema zunächst aus dem Gedächtnis heraus zu beantworten. Eine Zeugenaussage vom Blatt abzulesen, macht keinen guten Eindruck.
  1. Wenn Ihre Erinnerung unsicher ist und Sie lediglich aus den Umständen schließen („rekonstruieren“), wie es gewesen sein muss, dann nennen Sie diese Umstände.
  1. Wenn Sie etwas nicht aus eigener Wahrnehmung wissen, dann sagen Sie, woher Sie Ihre Kenntnis haben.
  1. Beschränken Sie sich darauf, die Ihnen gestellten Fragen zu beantworten. Offerieren Sie nicht von sich aus Informationen, nach denen Sie nicht gefragt wurden. Dies gilt besonders für Fragen, welche Ihnen vom Anwalt der Gegenpartei gestellt werden.
  1. Versuchen Sie nicht für eine der Parteien zu plädieren und dem Gericht zu erklären, welche Partei nach Ihrer Meinung im Recht ist.
  1. Vermeiden Sie Auseinandersetzungen mit der Person, welche Ihnen die Fragen stellt. Protestieren Sie nicht gegen die Ihnen gestellten Fragen. Stellen Sie nicht rhetorische Gegenfragen. Geben Sie keine ironischen Antworten.
  1. Wenn Sie der Auffassung sind, eine Ergänzungsfrage eines Anwaltes sei unzulässig (beispielsweise, weil die Frage Ihnen unerheblich erscheint oder Sie gezwungen wären, vertrauliche Informationen preiszugeben), dann können Sie den Richter fragen, ob Sie diese Frage beantworten müssen. Sie können auch darauf hinweisen, dass die verlangte Information Ihrer Meinung nach vertraulich ist. Wenn der Richter Sie dennoch auffordert, die Frage zu beantworten, dann müssen Sie dies tun.
  1. Wenn Sie eine Frage nicht beantworten können, weil Sie sich nicht mehr erinnern, dann brauchen Sie sich nicht zu entschuldigen. Dass man sich nach Monaten oder Jahren nicht mehr an alle Einzelheiten erinnert, ist völlig normal.
  1. Wenn Sie nachträglich feststellen, dass Sie sich getäuscht und eine Frage falsch beantwortet haben, dann sagen Sie es.
  1. Am Ende der Vernehmung werden Sie gefragt, ob Sie Ihre durch den Richter in einen Tonträger diktierte Aussage so genehmigen oder sie noch einmal hören möchten. Wenn Sie sich unsicher sind, dann lassen Sie sich Ihre Aussage noch einmal vorspielen. Hören Sie dann genau zu! Es gibt im Zivilprozess kein Wortprotokoll, sondern Ihre Aussage wird vom Richter gefiltert, manchmal erheblich komprimiert und mit eigenen Worten in das Protokoll diktiert. Am Ende ist es dennoch Ihre Aussage und Fehler können strafrechtliche Konsequenzen haben. Lassen Sie sich also bei der Prüfung des Protokolls weder zeitlich, noch in der Sache unter Druck setzen, etwa durch den Hinweis, die verlangte Präzisierung sei doch nicht wesentlich. Wenn Sie der Meinung sind, der Richter habe Sie nicht richtig verstanden und etwas anderes diktiert, müssen Sie ihn unterbrechen und die Sache richtig stellen!!! Im schlimmsten Falle baut hierauf das spätere richterliche Urteil auf. Ein auf einem falschen Sachverhalt beruhendes Urteil kann aber nicht richtig sein.

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