Seit dem 31. Juli 2026 gelten im deutschen Kaufrecht neue Regelungen im Zusammenhang mit dem europäischen âRecht auf Reparaturâ.
FĂźr den Autohandel besonders interessant: Die Ănderungen wirken sich direkt auf die Verjährung von SachmängelansprĂźchen und die Informationspflichten des Händlers aus.
đ§ Was ändert sich konkret?
1ď¸âŁ Reparatur kann die Verjährung um 12 Monate verlängern
Wird ein Gewährleistungsmangel im Rahmen der Nacherfßllung repariert, verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um 12 Monate.
âĄď¸ Beim Neuwagen kann sich die reguläre Frist von 2 auf bis zu 3 Jahre verlängern.
âĄď¸ Bei einem Gebrauchtwagen, bei dem die Sachmängelhaftung wirksam auf 1 Jahr verkĂźrzt wurde, kann sich die Frist auf bis zu 2 Jahre verlängern.
Dabei betrifft die Verlängerung grundsätzlich das gesamte Fahrzeug und nicht nur das reparierte Bauteil.
â ď¸ 2ď¸âŁ Händler mĂźssen ihre Kunden aktiv informieren
Vor einer Reparatur im Rahmen der Nacherfßllung muss der Verkäufer den Kunden ßber sein Wahlrecht informieren:
đ Reparatur oder â soweit rechtlich und tatsächlich mĂśglich â Ersatzlieferung.
Zusätzlich muss der Käufer darßber informiert werden, dass die Entscheidung fßr die Reparatur eine Verlängerung der Verjährungsfrist um 12 Monate auslÜsen kann.
đ 3ď¸âŁ Besonders wichtig fĂźr Autohändler: AGB prĂźfen!
Wer Gebrauchtwagen verkauft und die Sachmängelhaftung beispielsweise auf ein Jahr verkßrzt, sollte seine AGB und Verkaufsprozesse dringend ßberprßfen.
Fehlen die erforderlichen Regelungen oder wird nicht ordnungsgemäà informiert, kann die Verkßrzung der Verjährungsfrist unwirksam sein.
Das kann im Ergebnis bedeuten:
âĄď¸ Statt 1 Jahr gelten wieder 2 Jahre Sachmängelhaftung.
đĄ Wichtig zu unterscheiden:
Das neue Recht bedeutet nicht, dass Hersteller jedes Fahrzeug nach Ablauf der Gewährleistung kostenlos reparieren mßssen.
Die wesentlichen Ănderungen beim Auto betreffen vor allem das Verhältnis zwischen Händler und Verbraucher im Rahmen der Sachmängelhaftung.
Unser Fazit
Das neue Recht bringt fĂźr den Autohandel neue Pflichten und rechtliche Risiken, aber auch mehr Klarheit fĂźr Verbraucher.
Wer Fahrzeuge gewerblich verkauft, sollte deshalb jetzt prĂźfen:
â
Kaufverträge
â
AGB
â
Belehrungen und Informationsprozesse
â
Dokumentation von Reparaturen und NacherfĂźllung
â
Umgang mit Gewährleistungsfällen
Denn: Eine Reparatur kann kĂźnftig nicht nur eine technische Angelegenheit sein â sie kann auch Auswirkungen auf die Verjährung haben.
đ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Bildquelle : KI generiert