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Mit dem 5. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) treten wichtige Neuerungen in Kraft, die sowohl Autofahrer als auch Kommunen betreffen.

📌 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

⏱️ Längere Verfolgungsverjährung
Verkehrsverstöße, beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, können künftig einheitlich bis zu sechs Monate ab dem Tattag verfolgt werden. Dadurch erhalten die Behörden mehr Zeit, Bußgeldverfahren rechtssicher abzuschließen.

📷 Automatisierte Erkennung von Parkverstößen
Kommunen können – abhängig von den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und technischen Voraussetzungen – Fahrzeuge mit Kennzeichenerkennung (Scan-Cars) einsetzen, um Parkverstöße automatisiert festzustellen und zu ahnden.

⚖️ Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Straßenverkehr effizienter zu überwachen, Verfahren zu vereinheitlichen und die Verkehrssicherheit weiter zu stärken.

Sie haben Fragen zu den neuen Regelungen oder benötigen rechtliche Unterstützung in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit?

Thomas Schauseil
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt

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