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Mit dem 5. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) treten wichtige Neuerungen in Kraft, die sowohl Autofahrer als auch Kommunen betreffen.

📌 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

⏱️ Längere Verfolgungsverjährung
Verkehrsverstöße, beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, können künftig einheitlich bis zu sechs Monate ab dem Tattag verfolgt werden. Dadurch erhalten die Behörden mehr Zeit, Bußgeldverfahren rechtssicher abzuschließen.

📷 Automatisierte Erkennung von Parkverstößen
Kommunen können – abhängig von den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und technischen Voraussetzungen – Fahrzeuge mit Kennzeichenerkennung (Scan-Cars) einsetzen, um Parkverstöße automatisiert festzustellen und zu ahnden.

⚖️ Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Straßenverkehr effizienter zu überwachen, Verfahren zu vereinheitlichen und die Verkehrssicherheit weiter zu stärken.

❓ Sie haben Fragen zu den neuen Regelungen oder benötigen rechtliche Unterstützung in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit?

Thomas Schauseil
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt

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