03672 42003 | Mo.-Fr. 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr info@schauseil.eu

Ein Autofahrer überschritt deutlich die Geschwindigkeit und erklärte vor Gericht, er habe wegen plötzlich einsetzendem Harndrang schnell eine Toilette erreichen müssen.

⚖️ Das Urteil:

Das Amtsgericht Dortmund entschied: Harndrang rechtfertigt keine Geschwindigkeitsüberschreitung.

👉 Wer weiß, dass er unter plötzlichem Harndrang leidet, muss vor der Fahrt Vorsorge treffen.

Dazu können laut Gericht auch ungewöhnliche Maßnahmen gehören – z. B.:

• Fahrt vermeiden

• rechtzeitig Pausen planen

• im Extremfall Vorsorgemaßnahmen wie Windeln

🚦 Grundsatz:

Die Verkehrssicherheit hat Vorrang vor persönlichen Unannehmlichkeiten.

📚 Quelle:

Urteil des AG Dortmund Urteil vom 03.02.2026 – 729 OWi‑224 Js 21/26 OWi‑2/26, veröffentlicht in VRR 2026, Heft 3, S. 2.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schauseil

Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Verkehrsrecht

ADAC-Vertragsanwalt

Telefon: 03672 42003

Fax: 03672 420059

E-Mail: info@schauseil.eu

Internet: www.schauseil.eu

„Das Bild wurde mit Hilfe von KI generiert und dient der Illustration.“