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	<title>Datenschutz Archive - Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</title>
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	<title>Datenschutz Archive - Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</title>
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		<title>Gehwegparken – erlaubt oder verboten?</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/gehwegparken-erlaubt-oder-verboten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Mar 2026 09:57:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In vielen Städten wirkt Parken auf dem Gehweg völlig normal. Doch tatsächlich verstößt es häufig gegen geltende Verkehrsregeln. Viele Autofahrer wissen gar nicht, dass Gehwegparken grundsätzlich verboten ist – es sei denn, es wird durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt. Die wichtigsten rechtlichen Fakten: • Laut §12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf auf Gehwegen nur geparkt werden, wenn ein [&#8230;]</p>
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<p></p>



<p>In vielen Städten wirkt Parken auf dem Gehweg völlig normal. Doch tatsächlich verstößt es häufig gegen geltende Verkehrsregeln. Viele Autofahrer wissen gar nicht, dass Gehwegparken grundsätzlich verboten ist – es sei denn, es wird durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt.</p>



<p><img loading="lazy" decoding="async" height="16" width="16" alt="⚖️" src="https://static.xx.fbcdn.net/images/emoji.php/v9/ta/1/16/2696.png"> Die wichtigsten rechtlichen Fakten:</p>



<p>• Laut §12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf auf Gehwegen nur geparkt werden, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen dies erlaubt.</p>



<p>• Ohne Beschilderung gilt: Gehwegparken ist verboten, auch wenn es „alle so machen“.</p>



<p>• Wer trotzdem auf dem Gehweg parkt, muss mit mindestens 55 € Bußgeld rechnen.</p>



<p>• Werden Fußgänger, Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer behindert, steigt das Bußgeld auf 70 € und 1 Punkt in Flensburg.</p>



<p>• Städte dürfen Gehwegparken nur erlauben, wenn genügend Restbreite für Fußgänger bleibt.</p>



<p><img loading="lazy" decoding="async" height="16" width="16" alt="🏙️" src="https://static.xx.fbcdn.net/images/emoji.php/v9/te0/1/16/1f3d9.png"> Genau hier entstehen aktuell viele Diskussionen:</p>



<p>Gerichte und Kommunen beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie viel Platz Fußgänger wirklich brauchen – und wann Gehwegparken unzulässig wird.</p>



<p>Die spannende Frage bleibt: Wie lassen sich Parkplätze und sichere Gehwege künftig vereinbaren?</p>



<p><img loading="lazy" decoding="async" height="16" width="16" alt="❓" src="https://static.xx.fbcdn.net/images/emoji.php/v9/t4c/1/16/2753.png"> Haben Sie Fragen zum Verkehrsrecht oder benötigen rechtliche Unterstützung?</p>



<p>Wenn Sie unsicher sind, ob ein Bußgeld berechtigt ist, Probleme im Straßenverkehr haben oder rechtlichen Rat benötigen, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden. Ich berate und vertrete Sie kompetent in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht.</p>



<p>Thomas Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht &amp; ADAC Vertragsanwalt</p>



<p>Gerne können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und unterstütze Sie dabei, die bestmögliche Lösung zu finden.</p>



<p>Hinweis: Das verwendete Bild ist eine KI-generierte Illustration und dient der Veranschaulichung.</p>
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		<title>Unfallrecht – kompetente Unterstützung nach einem Verkehrsunfall</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/unfallrecht-kompetente-unterstuetzung-nach-einem-verkehrsunfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jan 2026 17:29:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>🚗⚖️ Unfallrecht – kompetente Unterstützung nach einem Verkehrsunfall Nach einem Verkehrsunfall stellen sich viele Fragen: Wer haftet? Wer ersetzt den Schaden? Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?Als Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, übernehme die Kommunikation mit Versicherungen und sorge für eine rechtssichere und zügige Abwicklung Ihres Falls. ⚖️ Fachanwalt Thomas Schauseil [&#8230;]</p>
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<p>🚗⚖️ <strong>Unfallrecht – kompetente Unterstützung nach einem Verkehrsunfall</strong></p>



<p>Nach einem Verkehrsunfall stellen sich viele Fragen: <strong>Wer haftet? Wer ersetzt den Schaden? Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?</strong><br>Als <strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht</strong> unterstütze ich Sie bei der <strong>Durchsetzung Ihrer Ansprüche</strong>, übernehme die Kommunikation mit Versicherungen und sorge für eine rechtssichere und zügige Abwicklung Ihres Falls.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>⚖️ <strong>Fachanwalt Thomas Schauseil</strong></p>



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<p>Als Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen kompetent und zuverlässig bei einer Vielzahl rechtlicher Anliegen zur Seite.<br>👉 Auf uns können Sie sich verlassen – <strong>persönlich, engagiert und klar</strong>.</p>



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<p>📍 Weimarische Str. 10 · Haus 13 · 07407 Rudolstadt<br>📞 Tel.: 03672 42003<br>✉️ E-Mail: <a>sekretariat@schauseil.eu</a><br>🌐 Homepage: <a href="https://www.schauseil.eu/kanzlei/">https://www.schauseil.eu/kanzlei/</a></p>
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		<item>
		<title>Wenn der Fasan mitfliegt – Rechtsprechung mit Federn 🦚⚖️</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/wenn-der-fasan-mitfliegt-rechtsprechung-mit-federn-%f0%9f%a6%9a%e2%9a%96%ef%b8%8f/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jan 2026 18:58:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Manchmal schreibt das Leben – und manchmal die Justiz – Geschichten, die selbst erfahrene Juristen kurz schmunzeln lassen. So geschehen beim&#160;Oberlandesgericht Oldenburg: Dort ging es nicht um Raserei, Alkohol oder Vorfahrt, sondern um einen&#160;fliegenden Fasan, der während einer Motorradfahrt mit dem&#160;Sozius&#160;kollidierte. Das Ergebnis:Der Unfall ereignete sich&#160;„bei dem Betrieb“&#160;des Motorrads. Kein Witz. Nach Auffassung des Gerichts [&#8230;]</p>
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<p>Manchmal schreibt das Leben – und manchmal die Justiz – Geschichten, die selbst erfahrene Juristen kurz schmunzeln lassen. So geschehen beim&nbsp;<strong>Oberlandesgericht Oldenburg</strong>: Dort ging es nicht um Raserei, Alkohol oder Vorfahrt, sondern um einen&nbsp;<strong>fliegenden Fasan</strong>, der während einer Motorradfahrt mit dem&nbsp;<strong>Sozius</strong>&nbsp;kollidierte.</p>



<p>Das Ergebnis:<br>Der Unfall ereignete sich&nbsp;<em>„bei dem Betrieb“</em>&nbsp;des Motorrads. Kein Witz. Nach Auffassung des Gerichts hat sich hier die typische&nbsp;<strong>Betriebsgefahr</strong>&nbsp;eines Kraftfahrzeugs verwirklicht – inklusive der nicht ganz alltäglichen Begegnung mit Wild&nbsp;<em>in der Luft</em>. „Höhere Gewalt“? Ebenfalls nein. Wildtiere gehören – so das Gericht – leider zum allgemeinen Lebensrisiko des Straßenverkehrs. Auch dann, wenn sie nicht laufen, sondern fliegen.</p>



<p>Das OLG Oldenburg sprach dem verletzten Sozius ein&nbsp;<strong>Schmerzensgeld von 17.000 €</strong>&nbsp;zu. Begründung: schwere Verletzungen, langer Krankenhausaufenthalt, mehrere Operationen – und das alles ausgelöst durch eine Kollision, die man eher im Jagdrecht als im Straßenverkehrsrecht vermuten würde.</p>



<p><strong>Merksatz für die Praxis:</strong><br>Die Betriebsgefahr fährt immer mit – manchmal sogar gefiedert.</p>



<p>Und für Mandanten besonders wichtig:<br>Auch&nbsp;<strong>ungewöhnliche Unfallabläufe</strong>&nbsp;können zu ganz handfesten Ansprüchen führen. Das Verkehrsrecht ist oft ernster als es klingt – selbst wenn ein Fasan die Hauptrolle spielt.</p>



<p><em>Quelle:</em>&nbsp;OLG Oldenburg, Urteil vom 24.09.2025 – 5 U 30/25, veröffentlicht in DAR 2026, 31–32</p>



<p>Das Foto ist von ChatGPT generiert.</p>



<p>Mit freundlichen Grüßen</p>



<p>Thomas Schauseil</p>



<p>Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Verkehrsrecht/ADAC-Vertragsanwalt</p>



<p>Telefon: 03672 42003</p>



<p>Fax: 03672 420059</p>



<p>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:info@schauseil.eu" target="_blank" rel="noreferrer noopener">info@schauseil.eu</a></p>



<p>Internet:&nbsp;<a href="https://deref-gmx.net/mail/client/Pv4zNPKzpng/dereferrer/?redirectUrl=http%3A%2F%2Fwww.schauseil.eu" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.schauseil.eu</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>🚓 Polizeikontrolle – kennen Sie Ihre Rechte? Eine Verkehrskontrolle kann schnell unangenehm werden. Gut zu wissen, was erlaubt ist – und was nicht.</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/%f0%9f%9a%93-polizeikontrolle-kennen-sie-ihre-rechteeine-verkehrskontrolle-kann-schnell-unangenehm-werden-gut-zu-wissen-was-erlaubt-ist-und-was-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Jan 2026 20:53:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Bild erstellt mit KI Chat GPT </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p></p>



<p>✅ <strong>Das müssen Sie tun:</strong><br>• Anhalten und ruhig bleiben<br>• Personalien angeben<br>• Führerschein &amp; Fahrzeugpapiere vorzeigen<br>• Warndreieck, Warnweste &amp; Verbandskasten auf Verlangen zeigen</p>



<p>❌ <strong>Das müssen Sie nicht:</strong><br>• Fragen zum Fahrtziel oder zur Herkunft beantworten<br>• Alkohol- oder Drogenschnelltests zustimmen<br>• Verwarnungsgelder sofort zahlen</p>



<p>🔍 <strong>Durchsuchung &amp; Handy-Kontrolle?</strong><br>Nur mit richterlichem Beschluss oder bei <em>Gefahr im Verzug</em>.<br>Ohne konkreten Verdacht darf weder Ihr Auto noch Ihr Smartphone durchsucht werden.</p>



<p>⚖️ <strong>Wichtig:</strong><br>Bei einem Vorwurf müssen Sie keine Aussage machen.<br>Oft ist es sinnvoll, zuerst rechtlichen Beistand einzuholen.</p>



<p>👉 <strong>Unser Rat:</strong><br>Sagen Sie ruhig: <em>„Ich möchte mich zunächst anwaltlich beraten lassen.“</em></p>



<p>📍 <strong>Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</strong><br>Adresse: Weimarische Str. 10 / Haus 13<br>07407 Rudolstadt<br>📞 Telefon: 03672 42003</p>



<p><em>Kompetente Beratung. Klare Vertretung. Ihr Recht im Verkehr.</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Update I: Fotografie und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/update-i-fotografie-und-datenschutz-grundverordnung-dsgvo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Feb 2019 14:38:04 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die letzten Veröffentlichungen juristischer und behördlicher Literatur haben mich in meiner Auffassung bestärkt, dass es richtig ist, sich bei der Vereinsfotografie (damit meine ich in erster Linie die hier einschlägige Fotografie von Sportveranstaltungen und Siegerehrungen) nicht auf die Einwilligung der Betroffenen, sondern auf die berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO zu [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu/update-i-fotografie-und-datenschutz-grundverordnung-dsgvo/">Update I: Fotografie und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu">Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die letzten Veröffentlichungen juristischer und behördlicher Literatur haben mich in meiner Auffassung bestärkt, dass es richtig ist, sich bei der Vereinsfotografie (damit meine ich in erster Linie die hier einschlägige Fotografie von Sportveranstaltungen und Siegerehrungen) nicht auf die Einwilligung der Betroffenen, sondern auf die berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO zu stützen. Insoweit kann ich unter anderen auch auf die unten verlinkte Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg verweisen sowie auf den aktuellen Aufsatz von Krüger/Wiencke: Bitte recht freundlich – Verhältnis zwischen KUG und DS-GVO in MMR (MultiMedia und Recht) 2019, 76.</p>
<p>Ich empfehle daher den Sportvereinen nach wie vor folgendes:</p>
<ul>
<li>Auf den Ausschreibungen sollten, so wie von mir bereits empfohlen, keine konkludenten Einwilligungserklärungen mehr formuliert werden. Die Erhebung von Daten, einschließlich der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos/Videos, sollte ausschließlich auf die berechtigten Interessen als Anspruchsgrundlage gestützt werden.</li>
</ul>
<ul>
<li>Es sollten gut sichtbare Fotohinweise im Rahmen der Sportveranstaltungen platziert werden, auf denen die Teilnehmer und Besucher darauf hingewiesen werden, dass Fotos/Videos gefertigt werden, dies auf die berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt wird, die Betroffenen ein (an bestimmte Voraussetzungen geknüpftes) Widerspruchsrecht haben und eine Person genannt wird, an die sie sich wenden können, wenn sie Probleme haben (z.B. der Vereinsvorsitzende oder Abteilungsleiter des Vereins, der die Veranstaltung ausgerichtet).</li>
</ul>
<p>Weiteres wird man abwarten müssen. Insbesondere gibt es nach wie vor keine einschlägige Rechtsprechung dazu, unter welchen Voraussetzungen Vereinsfotografie zulässig ist.</p>
<p>Ich vertrete ausdrücklich die Ansicht, dass dies alles auch für die Anfertigung von Fotos geht, die Kinder in Wettkampfsituationen zeigen. Allerdings ist hier die Interessenabwägung besonders sorgfältig vorzunehmen. Normale Wettkampffotos, die nicht diskriminierend oder herabsetzend sind, sind auch von Kindern meines Erachtens zulässig. Das Informationsinteresse des Vereins und auch die Kunstfreiheit des Fotografen gehen hier grundsätzlich dem Datenschutz des betroffenen Kindes vor. Letztlich ist dies allerdings in bestimmten Grenzfällen auch eine Einzelfallbetrachtung. Im Zweifel sollte man also Fotos von Kindern nicht veröffentlichen, die den Anschein einer Diskriminierung oder Herabsetzung ihrer Persönlichkeit haben könnten. Dieses Problem hatte man aber als Fotograf aber auch schon früher.</p>
<p>Foto: Pixabay <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener">Link zur Homepage Pixabay</a></p>
<p>Verarbeitung personenbezogener Daten bei Fotografien (LDA Brandenburg) <a href="https://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/RechtlicheAnforderungenFotografie.pdf" target="_blank" rel="noopener">Link zum Beitrag</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu/update-i-fotografie-und-datenschutz-grundverordnung-dsgvo/">Update I: Fotografie und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu">Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sind Abmahnungen nach der DSGVO eigentlich rechtlich zulässig?</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/sind-abmahnungen-nach-der-dsgvo-eigentlich-rechtlich-zulaessig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Dec 2018 12:44:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzgrundverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[DS-GVO]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[UWG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie es scheint, wird derzeit auch vor den Gerichten darüber gestritten, ob man Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung überhaupt zivilrechtlich abmahnen und verfolgen kann. Die seinerzeit befürchtete große „Abmahnwelle“ ist jedenfalls ausgeblieben, wohl auch deshalb, weil über viele Einzelfragen zur Zeit Unsicherheit herrscht und erst die Gerichte hierüber zu befinden haben. Uneinigkeit besteht schon darüber, ob [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu/sind-abmahnungen-nach-der-dsgvo-eigentlich-rechtlich-zulaessig/">Sind Abmahnungen nach der DSGVO eigentlich rechtlich zulässig?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu">Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie es scheint, wird derzeit auch vor den Gerichten darüber gestritten, ob man Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung überhaupt zivilrechtlich abmahnen und verfolgen kann. Die seinerzeit befürchtete große „Abmahnwelle“ ist jedenfalls ausgeblieben, wohl auch deshalb, weil über viele Einzelfragen zur Zeit Unsicherheit herrscht und erst die Gerichte hierüber zu befinden haben.</p>
<p>Uneinigkeit besteht schon darüber, ob man überhaupt als Mitbewerber oder Betroffener eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung abmahnen kann oder ob entsprechende Sanktionen nur den Behörden vorbehalten sind.</p>
<p>Soweit ersichtlich, gibt es derzeit die folgenden veröffentlichten Entscheidungen:</p>
<p><u>Pro Abmahnung:</u></p>
<ul>
<li>OLG Hamburg, Urteil vom 25.10.‌2018 &#8211; 3 U 66/17(LG Hamburg), BeckRS 2018, 27136 = GRUR-Prax 2018, 561 (mit ablehnender Anmerkung von RA Spittka in GRUR-Rrax 2018, 561)</li>
</ul>
<p><u>Kontra Abmahnung:</u></p>
<ul>
<li>LG Wiesbaden, Urt. 05.11.2018, Az. 5 O 214/18</li>
<li>LG Bochum Teilversäumnis- und Schlussurteil v. 7.8.2018 – 12 O 85/18, BeckRS 2018, 25219</li>
</ul>
<p>Interessant ist in diesem Zusammenhang der soeben erschienene Standardkommentar Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Auflage 2019. Die Autoren vertreten dort die Auffassung, dass die so genannte Aktivlegitimation (also ein bestimmtes Recht vor Gericht geltend machen zu können) bei der DSGVO nicht gegeben ist. In der Kommentierung heißt es:</p>
<p><em>„Die Durchsetzung des Datenschutzrechts, einschließlich der subjektiven Rechte der betroffenen Personen, ist nämlich in erster Linie Aufgabe der Aufsichtsbehörden (Art. 57 I lit. a DS-GVO), denen dazu umfassende, genau abgestufte Befugnisse bis hin zur Verhängung von Geldbußen eingeräumt sind (Art. 58 DS-GVO). … Die Anerkennung einer Klagebefugnis von Mitbewerbern würde … die Ausübung der abgestuften, dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechenden Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden nach Art. 58 DS-GVO unterlaufen. Dies gilt insbesondere, wenn es um mögliche Datenschutzverstöße von Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen geht, bei denen bereits ein Hinweis nach § 58 I lit. d DS-GVO zur Rechtsdurchsetzung genügen kann. Eine Abmahnung durch Mitbewerber kann dagegen dazu führen, dass solche Unternehmen, um einen Prozess zu vermeiden, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung eingehen, obwohl in Wahrheit gar kein Verstoß vorliegt. Schließlich würde das Ziel einer einheitlichen Durchsetzung der DS-GVO in der Union (vgl. Erwägungsgrund 11, 13 DS-GVO) gefährdet, wollte man den Mitgliedstaaten gestatten, neben den Aufsichtsbehörden auch noch Mitbewerber mit der Aufgabe der Rechtsdurchsetzung zu betrauen. Denn dies brächte die Gefahr zusätzlicher divergierender Entscheidungen von Aufsichtsbehörden und Gerichten mit sich. </em></p>
<p><em> </em><em>Da die Rechtsdurchsetzung in der DS-GVO abschließend geregelt ist, sind Mitbewerber, Verbände und Kammern … nicht befugt, Verstöße gegen die DS-GVO … mit Abmahnung oder Klage zu verfolgen.“</em></p>
<p>Man sieht, wie schwer verständlich die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung selbst für ein gestandenes Gericht wie das OLG Hamburg sind. Es bleibt spannend und abzuwarten, wie andere Gerichte entscheiden. Letztlich wird man erst einigermaßen Klarheit haben, wenn sich der Bundesgerichtshof (BGH) oder gar der europäische Gerichtshof (EuGH) mit den brennenden Einzelfragen befasst haben.</p>
<p>Foto: Pixabay</p>
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		<title>Vorsicht, Kamera! &#8211; Fotografie und DSGVO (Judo Magazin 08/2018, Seite 38/39)</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/vorsicht-kamera-fotografie-und-dsgvo-judo-magazin-082018-seite-3839/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Sep 2018 12:28:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzgrundverordnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Sportfotografie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit freundlicher Genehmigung des Meyer &#38; Meyer Verlags veröffentliche ich hiermit meinen Beitrag im Judo Magazin 08/2018 über die Sportfotografie unter der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar. Jede Haftung ist ausgeschlossen. Ich bin aber gerne bereit, meine Auffassung zu erläutern und stehe für Diskussionen und Kritiken gerne zur Verfügung. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit freundlicher Genehmigung des Meyer &amp; Meyer Verlags veröffentliche ich hiermit meinen Beitrag im Judo Magazin 08/2018 über die Sportfotografie unter der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar. Jede Haftung ist ausgeschlossen. Ich bin aber gerne bereit, meine Auffassung zu erläutern und stehe für Diskussionen und Kritiken gerne zur Verfügung. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass Sportfotos &#8211; auch von Kindern &#8211; ohne Einwilligung der Eltern zulässig sind, soweit es um übliche Bilder von Wettkämpfen und Siegerehrungen geht. Ich bin nicht der Auffassung u.a. des Landessportbundes Thüringen, dass bei Sportwettkämpfen Bilder von Kindern nur mit Zustimmung der Eltern aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen.</p>
<p>Das Judo Magazin kann hier abonniert werden:</p>
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<p>Hier der Link zu meinem Beitrag &#8222;Datenschutz und Fotografie &#8211; Vorsicht, Kamera!&#8220; JM 08/2018:</p>
<p><a href="https://www.schauseil.eu/wp-content/uploads/2018/12/JM_08_18_Datenschutz_Fotografie.pdf">JM_08_18_Datenschutz_Fotografie</a></p>
<p>Foto: pixabay</p>
<p><a href="https://pixabay.com/de/" target="_blank" rel="noopener">https://pixabay.com/de/</a></p>
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		<title>DSGVO und Fotorecht</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/dsgvo-und-fotorecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jul 2018 10:24:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzgrundverordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der nächsten Zeit werde ich hier verstärkt zur Rechtslage der Fotografie, insbesondere der Vereins- und Sportfotografie unter der Geltung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreiben. Hier gibt es viele Irritationen unter den Vereinen und Hobby-Fotografen, die m.E. nicht berechtigt sind. Im Judo-Magazin August 2018 wird ein Beitrag erscheinen, in dem ich die von mir recherchierte [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In der nächsten Zeit werde ich hier verstärkt zur Rechtslage der Fotografie, insbesondere der Vereins- und Sportfotografie unter der Geltung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreiben. Hier gibt es viele Irritationen unter den Vereinen und Hobby-Fotografen, die m.E. nicht berechtigt sind.</p>
<p>Im Judo-Magazin August 2018 wird ein Beitrag erscheinen, in dem ich die von mir recherchierte Rechtslage darstelle (zur bisherigen Rechtslage hatte ich im Judo-Magazin Januar 2018 referiert). Zwar sind einige Fragen offen und durch die Gerichte noch zu entscheiden. Die erste Entscheidung gibt es aber bereits und diese geht in die richtige Richtung (Quelle Beckonline):</p>
<div class="titel">
<h5><em class="bold_on">OLG Köln: KUG findet neben der DS-GVO Anwendung</em></h5>
</div>
<p><a name="Y-300-Z-ZDAKTUELL-B-2018-N-06193"></a></p>
<div class="abstract">
<p>Das OLG Köln hat (B. v. 18.6.‌2018 – 15 W 27/18; ZD wird die Entscheidung demnächst mit Anm. Hoeren veröffentlichen) zum Verhältnis des Kunsturhebergesetzes (KUG) und der DS-GVO im Hinblick auf das Anfertigen von Personenfotos Stellung genommen und entschieden, dass das KUG auch nach Wirksamwerden der DS-GVO Anwendung findet.</p>
</div>
<p><a name="Y-300-Z-ZDAKTUELL-B-2018-N-06193"></a></p>
<div>
<p><span class="zit">Art. <a class="" href="https://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;a=85&amp;g=EWG_DSGVO">85</a> DS-GVO</span> erlaube wie die Vorgängerregelung in der RL 95/46/EG (CDS-RL) nationale Gesetze mit Abweichungen von der DS-GVO zu Gunsten der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken. Er enthält damit eine Öffnungsklausel, die nicht nur neue Gesetze erlaubt, sondern auch bestehende Regelungen – soweit sie sich einfügen – erfassen kann. Dies zeige sich auch daran, dass für den Bereich des <span class="zit">Art. <a href="https://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;a=85&amp;g=EWG_DSGVO">85</a> DS-GVO</span> nur die Frage der nachträglichen Notifizierungspflicht strittig sei, und dass <span class="zit">Art. <a href="https://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;a=85&amp;g=EWG_DSGVO">85</a> DS-GVO</span> keine materiell-rechtlichen Vorgaben mache, sondern nur auf einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz einerseits und der Äußerungs- und Kommunikationsfreiheit andererseits abziele.</p>
<p>Für das Äußerungsrecht sei bereits thematisiert worden, dass dieses die Abwägungs- und Ausgleichsfunktion zur Herbeiführung praktischer Konkordanz der widerstreitenden Grundrechtspositionen übernehmen kann; für das KUG kann im Bereich der Bildberichterstattung nichts anderes gelten. Die umfangreichen Abwägungsmöglichkeiten im Rahmen des KUG erlauben dann auch eine Berücksichtigung der unionsrechtlichen Grundrechtspositionen.</p>
<p>Foto: Pixabay</p>
</div>
<div class="titel">
<h1></h1>
</div>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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