Ein Autofahrer überschritt deutlich die Geschwindigkeit und erklärte vor Gericht, er habe wegen plötzlich einsetzendem Harndrang schnell eine Toilette erreichen müssen.
Das Urteil:
Das Amtsgericht Dortmund entschied: Harndrang rechtfertigt keine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Wer weiß, dass er unter plötzlichem Harndrang leidet, muss vor der Fahrt Vorsorge treffen.
Dazu können laut Gericht auch ungewöhnliche Maßnahmen gehören – z. B.:
• Fahrt vermeiden
• rechtzeitig Pausen planen
• im Extremfall Vorsorgemaßnahmen wie Windeln
Grundsatz:
Die Verkehrssicherheit hat Vorrang vor persönlichen Unannehmlichkeiten.
Quelle:
Urteil des AG Dortmund Urteil vom 03.02.2026 – 729 OWi‑224 Js 21/26 OWi‑2/26, veröffentlicht in VRR 2026, Heft 3, S. 2.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schauseil
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt
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