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	<title>Straßenverkehr Archive - Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</title>
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	<description>Fachanwalt für Verkehrsrecht</description>
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		<title>Die Sache mit der Betriebsgefahr oder: Gefährdungshaftung, das unbekannte Wesen</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/die-sache-mit-der-betriebsgefahr-oder-gefaehrdungshaftung-das-unbekannte-wesen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Apr 2021 08:37:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsgefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Gefährdungshaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erfahrungsgemäß verstehen Mandanten die Haftung aus der Betriebsgefahr ihres<br />
Kraftfahrzeugs nicht. </p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><!-- divi:paragraph -->Erfahrungsgemäß verstehen Mandanten die Haftung aus der Betriebsgefahr ihres<br />Kraftfahrzeugs nicht. Wieso muss ich mir jetzt bei einem Unfall eine<br />Mithaftung anrechnen lassen? Ich habe doch gar nichts Falsches getan! <strong>DER<br />ANDERE ist schuld.</strong> Der hat vor dem Abbiegen nicht geblinkt. Daher habe ich<br />überholt. Wieso bekomme ich jetzt nicht 100 % meines Schadens ersetzt???</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Zugegebenermaßen ist das schwer zu vermitteln. Zu tief ist im Bewusstsein<br />der Menschen verankert, dass man nur dann für etwas geradestehen muss, wenn<br />man was falsch gemacht hat.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Im Straßenverkehr ist das aber anders. Man kann alles richtig gemacht haben<br />und haftet trotzdem!</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph --><strong><em>Ein Beispiel:</em></strong></p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Auf einer schmalen Straße begegnen sich zwei Kraftfahrzeuge. Es kommt zu<br />einer seitlichen Kollision. Im Nachhinein ist nicht mehr aufklärbar, wer in<br />wessen Fahrspur geraten ist. Es gibt keine Zeugen. Eine Unfallanalyse wäre<br />nicht erfolgversprechend, weil es keinerlei verwertbare Spuren hierfür gibt.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph --><strong>Oder:</strong></p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Ein Fahrzeugführer behauptet, der andere sei beim Stopp an einer Ampel<br />aufgefahren. Der jedoch behauptet, das gegnerische Fahrzeug sei<br />zurückgerollt/zurückgefahren. Was ist nun richtig?</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph --><strong>Der Unfallhergang kann – wie so oft – nicht mehr aufgeklärt werden</strong>.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Würde man jetzt eine reine verschuldensabhängige Haftung zugrunde legen,<br />würde keine der beiden Seiten für den Schaden der jeweils anderen Seite<br />haften. Man hat ja nichts falsch gemacht. Zumindest kann der Andere nichts<br />beweisen und was nicht bewiesen werden kann, darf bei einer gerichtlichen<br />Entscheidung nicht berücksichtigt werden! Soweit, so gut.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph --><strong>Jeder müsste danach einen Schaden komplett allein tragen!</strong></p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:heading --></p>
<h2>Tatsächlich besteht aber eine Haftung von 50:50.</h2>
<p><!-- /divi:heading --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Dies liegt an der sogenannten Betriebsgefahr bzw. an der vom Gesetzgeber<br />postulierten Gefährdungshaftung des § 7 Abs. 1 StVG. Danach haftet der<br />Halter eines Kraftfahrzeugs schon dann, wenn er es in Betrieb nimmt!</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Ein Kraftfahrzeug ist ein gefährliches Ding. Man kann eine Menge schlimme<br />Sachen damit machen, z.B. Menschen verletzen oder gar töten. Aus diesem<br />Grunde hat der Gesetzgeber eine Haftung vorgesehen, die nicht an das<br />Verschulden des Fahrers bzw. Halters anknüpft. Es wird vielmehr angenommen,<br />dass der Halter eines Kraftfahrzeugs, der dieses lediglich in Betrieb<br />genommen hat, schon deswegen haftet. Das gilt natürlich auch für den<br />Unfallgegner. Wenn jetzt eine Abwägung der beiderseitigen<br />Verursachungsbeiträge vorgenommen werden muss (§ 17 StVG), kann es<br />passieren, dass beide Halter/Fahrer jeweils zur Hälfte für einen Unfall<br />geradestehen müssen, nicht weil sie etwas falsch gemacht, also verschuldet<br />haben, sondern weil sie ein gefährliches Ding in den Verkehr gebracht haben.<br />Ähnliches gilt für den Betreiber einer Straßenbahn, eines Flugzeugs oder<br />eines Kernkraftwerks. Auch bei der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) gibt es<br />einen ähnlichen Effekt.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Weil das so ist, verlangt der Gesetzgeber bei einem Kfz auch eine<br /><strong>Haftpflichtversicherung</strong>, damit die schlimmsten Folgen abgemildert sind und<br />derjenige, der das Fahrzeug im Verkehr bewegt, den Schaden des anderen nicht<br />selbst tragen muss.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph -->Gerade dann, wenn es schwierig ist aufzuklären, wen ein Verschulden an dem<br />Unfall trifft, greift also diese Gefährdungshaftung. Kann zum Verschulden<br />eines der Parteien nichts festgestellt werden, bleibt es häufig bei einer<br />Haftungsteilung von jeweils 50 %. Dies ist für manche Mandanten schwer<br />verständlich, aber eine richtige Entscheidung des Gesetzgebers.</p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph --><em>Bildquelle:</em> <a href="https://pixabay.com/de/photos/smart-auto-geschwindigkeit-verkehr-1348189/" rel="noreferrer noopener" target="_blank">https://pixabay.com/de/photos/smart-auto-geschwindigkeit-verkehr-1348189/</a></p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph --> </p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph --><strong>Hilfe bei Familien-/Erbrecht sowie Miet-und Arbeitsrecht: </strong><a href="https://birgit-bauer.eu/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Birgit Bauer</a></p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p>
<p><!-- divi:paragraph --><strong>Hilfe bei Arzthaftungs- und Medizinrecht:</strong> <a href="https://www.gilmour-rechtsanwaelte.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Antje Reinhard-Gilmour</a></p>
<p><!-- /divi:paragraph --></p></div>
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