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	<title>Fotografie Archive - Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</title>
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	<title>Fotografie Archive - Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</title>
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		<title>Update I: Fotografie und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/update-i-fotografie-und-datenschutz-grundverordnung-dsgvo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Feb 2019 14:38:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die letzten Veröffentlichungen juristischer und behördlicher Literatur haben mich in meiner Auffassung bestärkt, dass es richtig ist, sich bei der Vereinsfotografie (damit meine ich in erster Linie die hier einschlägige Fotografie von Sportveranstaltungen und Siegerehrungen) nicht auf die Einwilligung der Betroffenen, sondern auf die berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO zu [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die letzten Veröffentlichungen juristischer und behördlicher Literatur haben mich in meiner Auffassung bestärkt, dass es richtig ist, sich bei der Vereinsfotografie (damit meine ich in erster Linie die hier einschlägige Fotografie von Sportveranstaltungen und Siegerehrungen) nicht auf die Einwilligung der Betroffenen, sondern auf die berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO zu stützen. Insoweit kann ich unter anderen auch auf die unten verlinkte Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg verweisen sowie auf den aktuellen Aufsatz von Krüger/Wiencke: Bitte recht freundlich – Verhältnis zwischen KUG und DS-GVO in MMR (MultiMedia und Recht) 2019, 76.</p>
<p>Ich empfehle daher den Sportvereinen nach wie vor folgendes:</p>
<ul>
<li>Auf den Ausschreibungen sollten, so wie von mir bereits empfohlen, keine konkludenten Einwilligungserklärungen mehr formuliert werden. Die Erhebung von Daten, einschließlich der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos/Videos, sollte ausschließlich auf die berechtigten Interessen als Anspruchsgrundlage gestützt werden.</li>
</ul>
<ul>
<li>Es sollten gut sichtbare Fotohinweise im Rahmen der Sportveranstaltungen platziert werden, auf denen die Teilnehmer und Besucher darauf hingewiesen werden, dass Fotos/Videos gefertigt werden, dies auf die berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt wird, die Betroffenen ein (an bestimmte Voraussetzungen geknüpftes) Widerspruchsrecht haben und eine Person genannt wird, an die sie sich wenden können, wenn sie Probleme haben (z.B. der Vereinsvorsitzende oder Abteilungsleiter des Vereins, der die Veranstaltung ausgerichtet).</li>
</ul>
<p>Weiteres wird man abwarten müssen. Insbesondere gibt es nach wie vor keine einschlägige Rechtsprechung dazu, unter welchen Voraussetzungen Vereinsfotografie zulässig ist.</p>
<p>Ich vertrete ausdrücklich die Ansicht, dass dies alles auch für die Anfertigung von Fotos geht, die Kinder in Wettkampfsituationen zeigen. Allerdings ist hier die Interessenabwägung besonders sorgfältig vorzunehmen. Normale Wettkampffotos, die nicht diskriminierend oder herabsetzend sind, sind auch von Kindern meines Erachtens zulässig. Das Informationsinteresse des Vereins und auch die Kunstfreiheit des Fotografen gehen hier grundsätzlich dem Datenschutz des betroffenen Kindes vor. Letztlich ist dies allerdings in bestimmten Grenzfällen auch eine Einzelfallbetrachtung. Im Zweifel sollte man also Fotos von Kindern nicht veröffentlichen, die den Anschein einer Diskriminierung oder Herabsetzung ihrer Persönlichkeit haben könnten. Dieses Problem hatte man aber als Fotograf aber auch schon früher.</p>
<p>Foto: Pixabay <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener">Link zur Homepage Pixabay</a></p>
<p>Verarbeitung personenbezogener Daten bei Fotografien (LDA Brandenburg) <a href="https://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/RechtlicheAnforderungenFotografie.pdf" target="_blank" rel="noopener">Link zum Beitrag</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vorsicht, Kamera! &#8211; Fotografie und DSGVO (Judo Magazin 08/2018, Seite 38/39)</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/vorsicht-kamera-fotografie-und-dsgvo-judo-magazin-082018-seite-3839/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Sep 2018 12:28:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzgrundverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Sportfotografie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit freundlicher Genehmigung des Meyer &#38; Meyer Verlags veröffentliche ich hiermit meinen Beitrag im Judo Magazin 08/2018 über die Sportfotografie unter der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar. Jede Haftung ist ausgeschlossen. Ich bin aber gerne bereit, meine Auffassung zu erläutern und stehe für Diskussionen und Kritiken gerne zur Verfügung. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit freundlicher Genehmigung des Meyer &amp; Meyer Verlags veröffentliche ich hiermit meinen Beitrag im Judo Magazin 08/2018 über die Sportfotografie unter der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar. Jede Haftung ist ausgeschlossen. Ich bin aber gerne bereit, meine Auffassung zu erläutern und stehe für Diskussionen und Kritiken gerne zur Verfügung. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass Sportfotos &#8211; auch von Kindern &#8211; ohne Einwilligung der Eltern zulässig sind, soweit es um übliche Bilder von Wettkämpfen und Siegerehrungen geht. Ich bin nicht der Auffassung u.a. des Landessportbundes Thüringen, dass bei Sportwettkämpfen Bilder von Kindern nur mit Zustimmung der Eltern aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen.</p>
<p>Das Judo Magazin kann hier abonniert werden:</p>
<p><a href="https://www.dersportverlag.de/zeitschriften/judo-magazin.html">https://www.dersportverlag.de/zeitschriften/judo-magazin.html</a></p>
<p>Hier der Link zu meinem Beitrag &#8222;Datenschutz und Fotografie &#8211; Vorsicht, Kamera!&#8220; JM 08/2018:</p>
<p><a href="https://www.schauseil.eu/wp-content/uploads/2018/12/JM_08_18_Datenschutz_Fotografie.pdf">JM_08_18_Datenschutz_Fotografie</a></p>
<p>Foto: pixabay</p>
<p><a href="https://pixabay.com/de/" target="_blank" rel="noopener">https://pixabay.com/de/</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu/vorsicht-kamera-fotografie-und-dsgvo-judo-magazin-082018-seite-3839/">Vorsicht, Kamera! &#8211; Fotografie und DSGVO (Judo Magazin 08/2018, Seite 38/39)</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu">Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>DSGVO und Fotorecht</title>
		<link>https://www.schauseil.eu/dsgvo-und-fotorecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Schauseil]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jul 2018 10:24:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzgrundverordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der nächsten Zeit werde ich hier verstärkt zur Rechtslage der Fotografie, insbesondere der Vereins- und Sportfotografie unter der Geltung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreiben. Hier gibt es viele Irritationen unter den Vereinen und Hobby-Fotografen, die m.E. nicht berechtigt sind. Im Judo-Magazin August 2018 wird ein Beitrag erscheinen, in dem ich die von mir recherchierte [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu/dsgvo-und-fotorecht/">DSGVO und Fotorecht</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu">Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In der nächsten Zeit werde ich hier verstärkt zur Rechtslage der Fotografie, insbesondere der Vereins- und Sportfotografie unter der Geltung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreiben. Hier gibt es viele Irritationen unter den Vereinen und Hobby-Fotografen, die m.E. nicht berechtigt sind.</p>
<p>Im Judo-Magazin August 2018 wird ein Beitrag erscheinen, in dem ich die von mir recherchierte Rechtslage darstelle (zur bisherigen Rechtslage hatte ich im Judo-Magazin Januar 2018 referiert). Zwar sind einige Fragen offen und durch die Gerichte noch zu entscheiden. Die erste Entscheidung gibt es aber bereits und diese geht in die richtige Richtung (Quelle Beckonline):</p>
<div class="titel">
<h5><em class="bold_on">OLG Köln: KUG findet neben der DS-GVO Anwendung</em></h5>
</div>
<p><a name="Y-300-Z-ZDAKTUELL-B-2018-N-06193"></a></p>
<div class="abstract">
<p>Das OLG Köln hat (B. v. 18.6.‌2018 – 15 W 27/18; ZD wird die Entscheidung demnächst mit Anm. Hoeren veröffentlichen) zum Verhältnis des Kunsturhebergesetzes (KUG) und der DS-GVO im Hinblick auf das Anfertigen von Personenfotos Stellung genommen und entschieden, dass das KUG auch nach Wirksamwerden der DS-GVO Anwendung findet.</p>
</div>
<p><a name="Y-300-Z-ZDAKTUELL-B-2018-N-06193"></a></p>
<div>
<p><span class="zit">Art. <a class="" href="https://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;a=85&amp;g=EWG_DSGVO">85</a> DS-GVO</span> erlaube wie die Vorgängerregelung in der RL 95/46/EG (CDS-RL) nationale Gesetze mit Abweichungen von der DS-GVO zu Gunsten der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken. Er enthält damit eine Öffnungsklausel, die nicht nur neue Gesetze erlaubt, sondern auch bestehende Regelungen – soweit sie sich einfügen – erfassen kann. Dies zeige sich auch daran, dass für den Bereich des <span class="zit">Art. <a href="https://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;a=85&amp;g=EWG_DSGVO">85</a> DS-GVO</span> nur die Frage der nachträglichen Notifizierungspflicht strittig sei, und dass <span class="zit">Art. <a href="https://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;a=85&amp;g=EWG_DSGVO">85</a> DS-GVO</span> keine materiell-rechtlichen Vorgaben mache, sondern nur auf einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz einerseits und der Äußerungs- und Kommunikationsfreiheit andererseits abziele.</p>
<p>Für das Äußerungsrecht sei bereits thematisiert worden, dass dieses die Abwägungs- und Ausgleichsfunktion zur Herbeiführung praktischer Konkordanz der widerstreitenden Grundrechtspositionen übernehmen kann; für das KUG kann im Bereich der Bildberichterstattung nichts anderes gelten. Die umfangreichen Abwägungsmöglichkeiten im Rahmen des KUG erlauben dann auch eine Berücksichtigung der unionsrechtlichen Grundrechtspositionen.</p>
<p>Foto: Pixabay</p>
</div>
<div class="titel">
<h1></h1>
</div>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu/dsgvo-und-fotorecht/">DSGVO und Fotorecht</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.schauseil.eu">Schauseil – Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>.</p>
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